Der Bundestrojaner und seine ErKenner

Der gute Herr Schäuble ist der Meinung, dass Rechner online durchsucht werden dürfen, damit man noch früher sehen kann, was für Verbrecher in Deutschland ihr Unwesen treiben.

Nun muss dieser Trojaner aber ja auch erstmal eingeschleust werden. Mit Mails wie „Schäuble nackt“ oder „ Merkels Dessous“ wird man da bestimmt nicht weit kommen und sich andere Anhänge suchen mit denen man die Verdächtigen ködern kann von unbekannten Absendern Mails zu öffnen. Wie wäre es mit „Unbedingt öffnen wenn sie ein harmloser Bürger sind, sonst schicken wir das SEK.“ Ist zumindest mal eine Aufforderung, bei der der durchschnittliche Verbrecher erstmal die Varianten abwägt.

Letztendlich aber ist ein Trojaner nur so gut wie seine Programmierer, was zu der frage führt: Macht sich ein Programmierer eigentlich strafbar, wenn er in einer Antivirensoftware eine Erkennungsroutine für den Bundestrojaner implementiert?

Darf ich mich schützen gegen die Bundesspionage oder mach ich mich mit dem Besitz eines Spyware Programms dann in Zukunft schon strafbar?

Doch auch den anderen Standpunkt möchte man gern mal sehen. Kann ich auf der anderen Seite einen Spyware Hersteller verklagen, wenn Herr Schäuble nachts auf meinem Rechner wütet und sich meine Privatbilder ansieht?

Ich denke wir sollten alle mithelfen Deutschland sicherer zu machen. Immer schön Mailanhänge von unbekannten Absendern öffnen, weil sich ja der Bundestrojaner dahinter verstecken könnte in Zukunft und immer einen Wohnungszweitschlüssel beim Innenministerium abgeben, damit eine Offline Durchsuchung auch ohne vorherige Bitte den Schlüssel zuzuschicken möglich ist.

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