Traueranzeige Artikel 5 Grundgesetz

ripa5gg

2 Antworten

  1. Haben Sie nicht den Absatz 2 des Art. 5 gelesen, der von Schranken spricht?
    Eine schrankenlose Freiheit wäre schlimm, Verleumdungen, Hetze, Nazipropangande usw. usw. wären an der Tagesordnung.

  2. das ist mir durchaus bekannt, allerdings sehe ich den Zusammenhang zu dem aktuell angeprangerten nicht wirklich. Eine Zensur bleibt eine Zensur.

    Dieses erlassene Gesetz versucht das Pferd von Hinten aufzuzäumen. Statt dafür zu sorgen, dass solche Inhalte schneller von Servern verschwinden, meint man durch Beschneidung der Rechte der Bürger etwas zu erreichen. Alles nur ein Placebo Effekt auf Kosten der Meinungsfreiheit.

    Und längst sind andere Beschneidungen in Planung. Eine lange Reise zur Verachtung der Freiheit beginnt auch hier mit einem ersten Schritt. Dieser ist getan.

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